Informationen zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen
- Die aktuelle Einspeisevergütung (Teileinspeisung) für Photovoltaikanlagen beträgt 7,78 Ct/kWh für Anlagen bis 10 kWp.
- Solaranlagen lohnen sich aufgrund der steigenden Energiepreise, wenn möglichst viel Solarstrom für die eigenen Verbraucher genutzt wird. Daher werden Photovoltaikanlagen nur in Verbindung mit einem Speicher gefördert (ortsabhängig/regionale Programme).
- Die KfW-Bank bietet aktuell keine Zuschüsse mehr für Photovoltaikanlagen an. Es sind jedoch zinsgünstige Kredite für die Installation einer PV-Anlage möglich zu beantragen.
- Förderungen für PV-Anlagen gibt es über spezielle Förderprogramme der Bundesländer sowie regionale Programme. Diese gelten für Hausbesitzer'innen des jeweiligen Landes.
- Unabhängig von der Laufzeit der Förderprogramme, enden diese automatisch, sobald die verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind.
Generell sind drei Förderarten zu unterscheiden
- ermäßigte Kredite der KFW Bank für die Finanzierung einer PV-Anlage (KfW 270)
- Subventionen für den Erwerb von Solar-Anlagen
- Vergütung nach EEG für den eingespeisten Strom (unterschieden wird zwischen Überschusseinspeisung und Direkteinspeisung)
WICHTIG: Subventionen oder Kredite werden nur bewilligt, wenn Installationsbetriebe beauftragt werden. Stellen Sie die Anträge vor Abschluss des Liefer- und Dienstleistungsvertrags mit dem jeweiligen Installationsbetrieb.
Bitte beachten Sie, dass die Förderbedingungen und -höhen sich ändern können. Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grund, sich immer über die aktuellen Fördermöglichkeiten und Bedingungen auf den offiziellen Seiten der jeweiligen Gemeinde zu informieren.
Einspeisevergütung nach EEG
Überschuss-Einspeiser erhalten pro kWh erzeugten Solarstrom vom Netzbetreiber einen festgesetzten Betrag, der jährlich neu ermittelt wird. Die Einspeisevergütung nach EEG wird über eine Zeitspanne von 20 Jahren festgesetzt und bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme, sowie der jeweiligen Leistung der Solaranlage.
Anlagen für Gebäude oder Lärmschutzwände (§ 48 Abs. 2, 2a EEG 2023) bis 10 kWp erhalten in der Teileinspeisung eine Vergütung von 7,78 ct/kWh, bis 40 kWp - 6,73 ct/kW und bis 100 kWp - 5,50 ct/kWh. Sonstige Anlagen (§ 48 Abs. 1 EEG 2023) erhalten bis 100 kWp - 6,26 ct/kWh für die Teil- und Direkteinspeisung
Seit 2023 müssen Einkünfte aus Solaranlagen bis 30kWp bei neu installierten Anlagen nicht mehr einkommens- (ESt) und umsatzsteuerlich (MwSt) geltend gemacht werden. Ebenfalls entfällt die Einspeisebegrenzung von 70%. Somit darf seit der Aufhebung, selbst erzeugter Strom durch die PV-Anlage, unbegrenzt eingespeist werden.
Volleinspeiser dagegen erhalten folgende Vergütungssätze pro kWh und PV Anlagengröße.
Anlagen bis 10 kWp - 12,34 ct/kWh
Anlagen bis 40 kWp - 10,35 ct/kWh
Anlagen bis 100 kWp - 10,35 ct/kWh
Weitere Informationen und wichtige Details zu den Fördersätzen zur Teil- und Volleinspeisung für Solaranlagen bis 1000 KW, sowie Freiflächen-Anlagen oder Aufdach-Anlagen erhalten Sie direkt auf der Seite Bundesnetzagentur. (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/EEG_Foerderung/start.html)
Die Abrechnung der Einspeisevergütung kann über eine monatliche Abschlagszahlung (Vorauszahlung) mit einer jährlichen Abrechnung oder einer monatlichen Abrechnung erfolgen. Bei der jährlichen Abrechnung wird die Vergütung des erzeugten Solarstroms als monatliche Vorauszahlung, für die geschätzten Einheiten der von der PV-Anlage erzeugten kWh, gezahlt. Des Weiteren wird nach der Zählerablesung am Ende des Jahres eine Abrechnung ausgestellt, die ggf. zu einer Nachzahlung oder einem Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Energieversorger führen kann. Bei der monatlichen Abrechnung, wird der Zählerstand am Ende des Monats aufgenommen und gemeldet. Die Vergütung wird im Folgemonat ausgezahlt. Bei diesem Abrechnungsmodell entfällt die jährliche Abrechnung.
!Die aktuellen Sätze zur Einspeisevergütung werden regelmäßig auf der Seite der Bundesnetzagentur veröffentlicht!
-> Bedenken Sie immer bei Ihrer Planung, dass die eigene Photovoltaik Anlage auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch ausgelegt sein sollte, da hier das größtmögliche Potential gegeben ist, die Kosten effektiv zu senken. Denn Sie verrechnen den erzeugten Strom aus der PV Anlage mit den aktuellen Strompreisen, die Sie sonst beim Netzbetreiber zahlen müssten.
Für die Einspeisevergütung nach EEG müssen Sie einen Netzanschluss beim örtlichen Netzbetreiber beantragen, sowie eine Netzverträglichkeitsprüfung durchführen lassen, bevor die Solaranlage installiert und in Betrieb genommen wird. Sobald der Netzbetreiber den Antrag geprüft hat, kann die Photovoltaikanlage installiert werden. Im Anschluss erfolgt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister (MaStR). Nach der erfolgreichen Beantragung und Prüfung, wird die Einspeisevergütung automatisch durch den Netzbetreiber ausgezahlt.
Fördermittel
NRW Bank
Die NRW Bank bietet (aktuell noch) unter nrwbank.de zinsgünstige Darlehen und fördert die Modernisierung von Mietwohnraum (energetische Modernisierung eingeschlossen). Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie sind und über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen. Beachten Sie die Einkommensgrenzen für die Förderung!
- Zinsgünstige Darlehen bis 200.000 € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen wahlweise für 20, 25 oder 30 Jahre
- Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen (Einkommensgrenzen beachten)
- Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
- Tilgungsnachlässe in Höhe von bis zu 50% des Darlehens möglich
Förderungen nach Bundesländern
Nordrhein-Westfalen
Es werden Stromspeicher in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage gefördert. Seit April 2022 ist eine Förderung nur noch für Unternehmen (auch Gemeinde und Zweckverbände) möglich, da die hohe Nachfrage der privaten Haushalte die Kapazitäten überstieg.
- Es wird die Installation eines neuen festen elektrischen Batteriespeichers in Kombination mit einer neu zu installierenden Photovoltaikanlage gefördert.
- Förderung: 100 Euro/kWh Speicherkapazität, bis zu. 75.000 Euro pro Gebäude und Standort
Niedersachsen
Ursprünglich wurden für Privathaushalte, Photovoltaik Anlagen in Verbindung mit einem Batteriespeicher gefördert. Leider sind hier die Mittel ausgeschöpft, sodass aktuell keine Anträge mehr möglich sind.
Brandenburg
Das Programm zur Förderung (Kleinspeicherprogramm) ist aktuell ausgelaufen. Anfangs wurden Strom-Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage gefördert
Berlin
Das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS wurde am 01.09.2022 durch das neue Programm SolarPLUS ersetzt. Die Förderung ist für Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen oder Vereine möglich. Der Antrag kann online eingereicht werden.
- Das Programm gilt für die Installation von stationären Stromspeichern in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage.
- Förderung: 300 Euro/kWh Speicherkapazität, bis zu. 15.000 Euro pro Förderung
Rheinland-Pfalz
Aktuell ist leider keine Förderung mehr möglich, da seit 01.11.21 die Gelder für das ehemalige Förderprogramm ausgeschöpft sind.
Baden-Würtemberg
Aufgrund zu hoher Nachfrage werden hier keine Mittel zur Förderung mehr angeboten.
Bayern
Aktuell gibt es kein Förderprogramm. Aktuell sind keine Anträge zur Förderung möglich.
Mecklenburg-Vorpommern
Keine Förderprogramme vorhanden.
Niedersachsen
Alle Fördermittel ausgeschöpft. Aktuell sind keine Anträge möglich.
Saarland
Keine Förderprogramme vorhanden.
Sachsen
Das Förderprogramm für stationäre Energiespeicher mit oder ohne Ladestation/Wallbox der sächsischen Bank SAB wurde aufgrund der Covid-Pandemie eingestellt. Derzeit sind leider keine Förderprogramme vorhanden.
Schleswig-Holstein
Keine Förderprogramme vorhanden.
Sachsen-Anhalt
Keine Förderprogramme vorhanden.
Bremen
Keine Förderprogramme vorhanden.
Hamburg
Keine Förderprogramm vorhanden.
Thüringen
Das Förderprogramm Solar Invest für die Installation von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen endete zum 31.12.2022. Aktuell sind leider keine Förderprogramme vorhanden.
Hessen
Keine Förderprogramme vorhanden.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur als Leitfaden zum einfachen Einstieg in das Thema Förderungen von Photovoltaikanlagen dienen. Bedingungen für Anträge der Förderungen können sich mit der Zeit ändern. Informieren Sie sich bitte aus diesem Grund stehts auf den offiziellen Seiten der jeweiligen Bundesländer und Gemeinden und haben Sie die aktuellen Entwicklungen im Blick. Irrtümer vorbehalten.